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1. Die Unternehmensgruppe Moser Holding (im
Folgenden "der Verlag") übernimmt die
Veröffentlichung von Einschaltungen des
Auftraggebers in ihren Printmedien gegen
Bezahlung des in der im Zeitpunkt der
Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste
festgelegten Entgelts und ausschließlich
auf Basis der nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2. Für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeige
ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
Er wird daher den Verlag von allen Nachteilen
freihalten, die dem Verlag durch die Veröffentlichung
der Anzeige entstehen können. Er ist
insbesondere verpflichtet, dem Verlag sämtliche
ihn treffende Verfahrenskosten der Streitteile, vor
allem die Kosten eines gerichtlichen Entgegnungsverfahrens
und die daraus eventuell resultierenden
Strafen zu ersetzen, die Kosten allfälliger
Entgegnungen nach der aktuellen
Anzeigenpreisliste zu bezahlen und den Verlag
hinsichtlich aller wettbewerbs, urheber-,
persönlichkeits-, verwaltungs- und strafrechtlicher
Schritte, die den Verlag aufgrund der Anzeige
treffen können, schad- und klaglos zu halten.
3. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt
werden.
4. Kosten für Änderungen vereinbarter Ausführungen
und für Lieferung sowie Herstellung
gewünschter Zeichnungen oder sonstiger Druckvorlagen
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit des von ihm an
den Verlag retournierten Probeabzuges. Sendet
der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug
nicht fristgerecht zurück, so gilt die
Genehmigung zum Druck entsprechend dem
zuletzt übermittelten Probeabzug als erteilt.
6. Sämtliche Folgen nicht rechtzeitiger Lieferungen
von Druckunterlagen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
7. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen
endet drei Monate nach Erscheinen der
letzten Anzeige einer einheitlichen Buchung.
8. Alle Rechte, insbesondere das Recht der
Vervielfältigung, Verarbeitung, Veränderung und/
oder Reproduktion, behält sich der Verlag vor. Der
Verlag behält sich ebenfalls vor, Inserate auch in
anderen Medien zu veröffentlichen.
9. Im Kennziffernverkehr (Chiffre-Anzeigen) haftet
der Auftraggeber für die Rücksendung der den
Angeboten beigegebenen Anlagen. Er hat keinen
Anspruch auf Übermittlung von Einsendungen, die
unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des
Kennzifferndienstes beim Verlag eingehen. Die
Weiterleitung erfolgt mit Standardpost. Für die
Weiterleitung von an den Verlag eingeschrieben
gesendeten Chiffrebriefen wird - sofern nicht
nachstehend anders geregelt - keine Haftung
übernommen; ist der Auftraggeber jedoch
Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
so haftet der Verlag ausschließlich
für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
seiner Mitarbeiter.
10. Kontaktanzeigen werden nur im
Kennziffernverkehr (unter Chiffre)
entgegengenommen.
11. Aufträge in den Rubriken Telefonkontakte und
Begleitagenturen können nur schriftlich und gegen
Vorlage eines entsprechenden Gewerbescheines
entgegengenommen werden.
12. Der Verlag behält sich die Ablehnung der
Veröffentlichung von Anzeigen und Durchführung
von Beilagenaufträgen ohne Angabe von
Gründen vor.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften
gegeben, wird die tatsächliche Abdruckhöhe der
Preisberechnung zugrunde gelegt. Im allgemeinen
Formatanzeigenteil erfolgt die Berechnung der
Raumanzeigen von 5 zu 5 mm abgestuft.
Abdruckhohe Formatanzeigen über 255 mm
werden mit 275 mm (Satzspiegelhöhe) in
Rechnung gestellt.
14. Die Rechnungen sind binnen 10 Tagen mit
2% Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar. Bei
Zahlungsverzug oder Stundung werden - auch bei
Nicht-Unternehmern - Zinsen gemäß § 1333
ABGB zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt.
15. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über
das Vermögen des Auftraggebers entfällt jeder
Preisnachlass.
16. Provisionen werden ausschließlich nach
erbrachten Vorleistungen und nur an
gewerberechtlich befugte Werbemittler vergütet.
Voraussetzung ist, dass der Auftrag direkt vom
Werbemittler erteilt wird. Der Verlag behält sich
Änderungen der Provisionssätze - auch bei
bestehenden Geschäftsverbindungen - vor.
17. Laut Werbeabgabengesetz wird die
Werbeabgabe in Höhe von 5 % für alle
werbepflichtigen Umsätze an den Auftraggeber
weiterverrechnet. Diese ist im in der Preisliste
genannten Entgelt ebenso wenig enthalten wie
die ebenfalls vom Auftraggeber zu bezahlende
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
18. Der Verlag ist bei Verschlechterung der Bonität
des Auftraggebers oder Zahlungsverzug auch nur
mit Teilzahlungen berechtigt, selbst während der
Laufzeit eines Anzeigenauftrages das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und/oder von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen, ohne dass dem Auftraggeber
hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den
Verlag erwachsen.
19. Der Ersatz von Schäden kann nur verlangt
werden, wenn sie durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten der Mitarbeiter des
Verlages herbeigeführt worden sind. Ist der
Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
gilt als vereinbart, dass ein
allfälliger Schadenersatzanspruch ausschließlich auf
eine kostenlose Ersatzeinschaltung beschränkt
wird. Als Schaden gilt insbesondere, wenn der
Sinn oder das Aussehen der Anzeige in - nach
Ansicht der durch die Anzeige anzusprechenden
Verkehrskreise - entscheidungsrelevanter Weise
verändert wird.
20. Etwaige Beanstandungen von Inseraten sind
innerhalb von 8 Tagen nach deren
Erscheinungstermin oder nach Empfang der
Rechnung - maßgeblich ist der frühere der beiden
Zeitpunkte - zu erheben.
21. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder
telefonisch veranlassten Änderungen, ferner bei
mangelhaften oder unvollständigen Unterlagen
wird für die Richtigkeit der Wiedergabe keine
Haftung übernommen.
22. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen
nicht bereits bei deren Übergabe erkennbar,
sondern werden sie erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Auftraggeber bei
ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
23. Aus presserechtlichen Gründen müssen Name
und Adresse des Auftraggebers bei der
Anzeigenannahme angegeben werden. Ohne
Angabe von Name und Adresse kann das Inserat
nicht abgedruckt werden. Die Daten werden
Dritten vom Verlag nicht zugänglich gemacht.
24. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen
Anzeigenbedingungen des Österreichischen
Zeitschriftenverbandes", verlautbart im Amtsblatt
der "Wiener Zeitung" vom 26. Jänner 1980 sowie
jährlich veröffentlicht im "Pressehandbuch" des
"Verbandes Österreichischer Zeitungen", subsidiär.
25. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die
ihrem Sinn und Zweck nach der unwirksamen am
nächsten kommt.
26. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Innsbruck.
27. Angaben vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Preisliste Nr. 2
Gültig ab 1. Juni 2007
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