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| Hier finden Sie die Preisliste der Tiroler Wirtschaft |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Unternehmensgruppe Moser Holding (im Folgenden
"der Verlag") übernimmt die Veröffentlichung von Einschaltungen
des Auftraggebers in ihren Printmedien gegen Bezahlung
des in der im Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils
gültigen Preisliste festgelegten Entgelts und ausschließlich
auf Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeige ist ausschließlich
der Auftraggeber verantwortlich. Er wird daher den Verlag
von allen Nachteilen freihalten, die dem Verlag durch die
Veröffentlichung der Anzeige entstehen könnten. Er ist insbesondere
verpflichtet, dem Verlag sämtliche ihn treffende
Verfahrenskosten der Streitteile, vor allem die Kosten eines
gerichtlichen Entgegnungsverfahrens und die daraus eventuell
resultierenden Strafen zu ersetzen, die Kosten allfälliger
Entgegnungen nach der aktuellen Anzeigenpreisliste zu bezahlen
und den Verlag hinsichtlich aller wettbewerbs-, urheber-,
persönlichkeits-, verwaltungs- und strafrechtlicher
Schritte, die den Verlag aufgrund der Anzeige treffen könnten,
schad- und klaglos zu halten.
3. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt werden.
4. Kosten für Änderungen vereinbarter Ausführungen und für
Lieferung sowie Herstellung gewünschter Zeichnungen
oder sonstiger Druckvorlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
des von ihm an den Verlag retournierten Probeabzuges.
Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug
nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung
zum Druck entsprechend dem zuletzt übermittelten Probeabzug
als erteilt.
6. Sämtliche Folgen nicht rechtzeitiger Lieferungen von Druckunterlagen
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet
drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige einer einheitlichen
Buchung.
8. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung,
Verarbeitung, Veränderung und/oder Reproduktion, behält
sich der Verlag vor. Der Verlag behält sich ebenfalls vor, Inserate
auch in anderen Medien zu veröffentlichen.
9. Im Kennziffernverkehr (Chiffre-Anzeigen) haftet der Auftraggeber
für die Rücksendung der den Angeboten beigegebenen
Anlagen. Er hat keinen Anspruch auf Übermittlung von
Einsendungen, die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme
des Kennzifferndienstes beim Verlag eingehen. Die Weiterleitung
erfolgt mit Standardpost. Für die Weiterleitung von
an den Verlag eingeschrieben gesendeten Chiffrebriefen
wird - sofern nicht nachstehend anders geregelt - keine Haftung
übernommen; ist der Auftraggeber jedoch Konsument
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so haftet der
Verlag ausschließlich für grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten seiner Mitarbeiter.
10. Kontaktanzeigen werden nur im Kennziffernverkehr (unter
Chiffre) entgegengenommen.
11. Aufträge in den Rubriken Telefonkontakte und Begleitagenturen
können nur schriftlich und gegen Vorlage eines entsprechenden
Gewerbescheines entgegengenommen werden.
12. Der Verlag behält sich die Ablehnung der Veröffentlichung
von Anzeigen und Durchführung von Beilagenaufträgen
ohne Angabe von Gründen vor.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, wird
die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde
gelegt. Im allgemeinen Formatanzeigenteil erfolgt die Berechnung
der Raumanzeigen von 5 zu 5 mm abgestuft. Abdruckhohe
Formatanzeigen über 410 mm werden mit 430
mm (Satzspiegelhöhe) in Rechnung gestellt.
14. Die Rechnungen sind binnen 10 Tagen mit 2 % Skonto oder
30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden - auch bei Nicht-Unternehmern - Zinsen gemäß §
1333 ABGB zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt.
15. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Auftraggebers entfällt jeder Preisnachlass.
16. Provisionen werden ausschließlich nach erbrachten Vorleistungen
und nur an gewerberechtlich befugte Werbemittler
vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag direkt vom
Werbemittler erteilt wird. Der Verlag behält sich Änderungen
der Provisionssätze - auch bei bestehenden Geschäftsverbindungen
- vor.
17. Laut Werbeabgabengesetz wird die Werbeabgabe in Höhe
von 5 % für alle werbepflichtigen Umsätze an den Auftraggeber
weiterverrechnet. Diese ist im in der Preisliste genannten
Entgelt ebensowenig enthalten wie die ebenfalls
vom Auftraggeber zu bezahlende Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
18. Der Verlag ist bei Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers
oder Zahlungsverzug auch nur mit Teilzahlungen
berechtigt, selbst während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages
das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und/oder von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen,
ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche
gegen den Verlag erwachsen.
19. Der Ersatz von Schäden kann nur verlangt werden, wenn
sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der
Mitarbeiter des Verlages herbeigeführt worden sind. Ist der
Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch
ausschließlich auf eine kostenlose Ersatzeinschaltung
beschränkt wird. Als Schaden gilt insbesondere,
wenn der Sinn oder das Aussehen der Anzeige in
- nach Ansicht der durch die Anzeige anzusprechenden
Verkehrskreise - entscheidungsrelevanter Weise verändert
wird.
20. Etwaige Beanstandungen von Inseraten sind innerhalb von
8 Tagen nach deren Erscheinungstermin oder nach Empfang
der Rechnung - maßgeblich ist der frühere der beiden
Zeitpunkte - zu erheben.
21. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder telefonisch
veranlassten Änderungen, ferner bei mangelhaften oder
unvollständigen Unterlagen wird für die Richtigkeit der
Wiedergabe keine Haftung übernommen.
22. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht bereits
bei deren Übergabe erkennbar, sondern werden sie erst
beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei
ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
23. Aus presserechtlichen Gründen müssen Name und Adresse
des Auftraggebers bei der Anzeigenannahme angegeben
werden. Ohne Angabe von Name und Adresse kann
das Inserat nicht abgedruckt werden. Die Daten werden
Dritten vom Verlag nicht zugänglich gemacht.
24. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Anzeigenbedingungen
des Österreichischen Zeitschriftenverbandes", verlautbart
im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" vom 26. Jänner 1980
sowie jährlich veröffentlicht im "Pressehandbuch" des
"Verbandes Österreichischer Zeitungen", subsidiär.
25. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit
und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
wirksame, die ihrem Sinn und Zweck nach der unwirksamen
am nächsten kommt.
26. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck.
27. Angaben vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Gültig ab 1. Jänner 2007
Preisliste Nr. 07.01
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