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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Unternehmensgruppe Moser Holding
(im Folgenden "der Verlag") übernimmt die
Veröffentlichung von Einschaltungen des Auftraggebers
in ihren Printmedien gegen Bezahlung
des in der im Zeitpunkt der Auftragserteilung
jeweils gültigen Preisliste festgelegten Entgelts
und ausschließlich auf Basis der nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeige
ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er wird daher den Verlag von allen Nachteilen
freihalten, die dem Verlag durch die Veröffent-lichung der Anzeige entstehen können. Er ist
insbesondere verpflichtet, dem Verlag sämtliche ihn treffende Verfahrenskosten der Streitteile, vor allem die Kosten eines gerichtlichen Entgegnungs-verfahrens und die daraus eventuell resultierenden Strafen zu ersetzen, die Kosten allfälliger Entgegnungen
nach der aktuellen Anzeigenpreisliste zu bezahlen und den Verlag hinsichtlich aller wett-bewerbs-, urheber-, persönlichkeits-, verwaltungs- und strafrechtlicher Schritte, die den Verlag aufgrund
der Anzeige treffen können, schad- und klaglos zu halten.
3. Konkurrenzausschluss kann nicht
zugesagt werden.
4. Kosten für Änderungen vereinbarter Aus-führungen und für Lieferung sowie Herstellung
gewünschter Zeichnungen oder sonstiger Druck-vorlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit des von ihm an den Verlag retournierten Probeabzuges. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die
Genehmigung zum Druck entsprechend dem
zuletzt übermittelten Probeabzug als erteilt.
6. Sämtliche Folgen nicht rechtzeitiger
Lieferungen von Druckunterlagen gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
7. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druck-unterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige einer einheitlichen Buchung.
8. Alle Rechte, insbesondere das Recht der
Vervielfältigung, Verarbeitung, Veränderung
und/oder Reproduktion, behält sich der Verlag vor. Der Verlag behält sich ebenfalls vor, Inserate auch in anderen Medien zu veröffentlichen.
9. Im Kennziffernverkehr (Chiffre-Anzeigen) haftet der Auftraggeber für die Rücksendung der den
Angeboten beigegebenen Anlagen. Er hat keinen Anspruch auf Übermittlung von Einsendungen,
die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Kennzifferndienstes beim Verlag eingehen.
Die Weiterleitung erfolgt mit Standardpost.
Für die Weiterleitung von an den Verlag eingeschrieben
gesendeten Chiffrebriefen wird - sofern nicht nachstehend anders geregelt - keine Haftung übernommen; ist der Auftraggeber jedoch Konsument
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so haftet der Verlag ausschließlich für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner Mitarbeiter.
10. Kontaktanzeigen werden nur im Kennziffernverkehr
(unter Chiffre) entgegengenommen.
11. Aufträge in den Rubriken Telefonkontakte und Begleitagenturen können nur schriftlich und gegen Vorlage eines entsprechenden Gewerbescheines entgegengenommen werden.
12. Der Verlag behält sich die Ablehnung
der Veröffentlichung von Anzeigen und Durch-führung von Beilagenaufträgen ohne Angabe von Gründen vor.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften
gegeben, wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. Im allgemeinen Formatanzeigenteil erfolgt die Berechnung der Raumanzeigen von 5 zu 5 mm abgestuft. Abdruck-hohe Formatanzeigen über 410 mm werden mit 430 mm (Satzspiegelhöhe) in Rechnung gestellt.
14. Die Rechnungen sind binnen 10 Tagen mit
2% Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar. Bei
Zahlungsverzug oder Stundung werden - auch bei Nicht-Unternehmern - Zinsen gemäß § 1333 ABGB zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt.
15. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers entfällt jeder Preisnachlass.
16. Provisionen werden ausschließlich nach
erbrachten Vorleistungen und nur an gewerberechtlich
befugte Werbemittler vergütet. Voraus-setzung ist, dass der Auftrag direkt vom Werbe-mittler erteilt wird. Der Verlag behält sich
Änderungen der Provisionssätze - auch bei
bestehenden Geschäftsverbindungen - vor.
17. Laut Werbeabgabengesetz wird die Werbeabgabe
in Höhe von 5 % für alle werbepflichtigen Umsätze an den Auftraggeber weiterverrechnet. Diese ist im in der Preisliste genannten Entgelt ebensowenig enthalten wie die ebenfalls vom Auftraggeber
zu bezahlende Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
18. Der Verlag ist bei Verschlechterung der
Bonität des Auftraggebers oder Zahlungsverzug auch nur mit Teilzahlungen berechtigt, selbst
während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den
Verlag erwachsen.
19. Der Ersatz von Schäden kann nur verlangt
werden, wenn sie durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten der Mitarbeiter des
Verlages herbeigeführt worden sind. Ist der
Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch ausschließlich
auf eine kostenlose Ersatzeinschaltung beschränkt wird. Als Schaden gilt insbesondere, wenn der
Sinn oder das Aussehen der Anzeige in - nach
Ansicht der durch die Anzeige anzusprechenden Verkehrskreise - entscheidungsrelevanter Weise
verändert wird.
20. Etwaige Beanstandungen von Inseraten
sind innerhalb von 8 Tagen nach deren
Erscheinungstermin oder nach Empfang der
Rechnung - maßgeblich ist der frühere der
beiden Zeitpunkte - zu erheben.
21. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder telefonisch veranlassten Änderungen, ferner bei mangelhaften oder unvollständigen Unterlagen wird für die Richtigkeit der Wiedergabe keine
Haftung übernommen.
22. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht bereits bei deren Übergabe erkennbar,
sondern werden sie erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Auftraggeber bei
ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
23. Aus presserechtlichen Gründen müssen
Name und Adresse des Auftraggebers bei der
Anzeigenannahme angegeben werden. Ohne
Angabe von Name und Adresse kann das Inserat nicht abgedruckt werden. Die Daten werden
Dritten vom Verlag nicht zugänglich gemacht.
24. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen
Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes",
verlautbart im Amtsblatt
der "Wiener Zeitung" vom 26. Jänner 1980
sowie jährlich veröffentlicht im "Pressehandbuch" des "Verbandes Österreichischer Zeitungen",
subsidiär.
25. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
wirksame, die ihrem Sinn und Zweck nach der
unwirksamen am nächsten kommt.
26. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck.
27. Angaben vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Preisliste Nr. 60
Gültig ab 1. April 2008 |
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