Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die New Media Online GmbH ist bemüht, ihre Website mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2. soweit wie möglich eingehalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.moserholding.com und deren Subseiten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung, die noch nicht Barrierefrei zur Verfügung stehen. Sollten Sie bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an barrierefreiheit@moserholding.com. Wir werden versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Einige Elemente auf der Website erfüllen nicht die Mindestanforderungen für Farbkontraste. Dies beeinträchtigt die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer und steht im Widerspruch zum WCAG Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast (Minimum)). Ähnlich verhält es sich mit nicht-textuellen Elementen, die nicht den erforderlichen Mindestkontrast zu angrenzenden Farben aufweisen, was dem Erfolgskriterium 1.4.11 (Nicht-Text-Kontrast) widerspricht.

Einige Elemente, die per Tastatur angesteuert werden, weisen keinen deutlich sichtbaren Fokusindikator auf. Dies erschwert die Navigation für Tastaturnutzer und entspricht nicht dem Erfolgskriterium 2.4.7 (Fokus sichtbar).

Einige Bilder auf der Website haben keine aussagekräftigen Alternativtexte. Dies macht ihre Funktion für Screenreader-Nutzer unklar und steht im Widerspruch zum Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt).

Menüs mit Dropdown-Funktionen enthalten nicht das erforderliche aria-haspopup Attribut. Dies beeinträchtigt die Nutzung für Screenreader-Anwender und entspricht nicht dem Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).

Der erste interaktive Punkt auf der Webseite ist kein Link zum Beginn des Hauptinhalts. Dies behindert die effiziente Navigation und widerspricht dem Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke überspringen).

Karusselle sind nicht innerhalb eines role="region" oder section-Elements eingeschlossen. Dies macht ihre Struktur für assistive Technologien unklar und steht im Widerspruch zum Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen).

Die Reihenfolge der Inhalte stimmt nicht immer mit der visuellen Präsentation überein und ist nicht sinnvoll für die Tastaturnavigation strukturiert. Dies widerspricht dem Erfolgskriterium 1.3.2 (Sinnvolle Reihenfolge).

Einige Schaltflächen haben keinen klar erkennbaren Text. Dies macht ihre Funktion für Nutzer unklar und entspricht nicht dem Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).

Bei einem Zoom von 400% kommt es zu Informationsverlust oder zweidimensionalem Scrollen. Dies erschwert die Nutzung für sehbehinderte Personen und steht im Widerspruch zum Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow).

Einige Links haben keinen klar erkennbaren Text. Dies macht ihre Funktion für Nutzer unklar und widerspricht dem Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext).

An der Behebung dieser Mängel wird kontinuierlich gearbeitet, um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern und den WCAG-Richtlinien besser zu entsprechen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente barrierefrei zu gestalten. An diesen Unvereinbarkeiten wird laufend gearbeitet und diese werden sukzessive korrigiert.

Bestimmte komplexe interaktive Anwendungen oder Simulationen auf der Website könnten eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, wenn sie vollständig barrierefrei gestaltet werden müssten.

Eingebettete Inhalte von Drittanbietern, über die Sie keine vollständige Kontrolle haben, könnten eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

c) Folgende Inhalte fallen nicht unter die Anwendungen der Barrierefreiheitsbestimmungen

Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant. Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt und auf der Grundlage einer Selbstbewertung durch die Moser Holding AG durchgeführt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. Juni 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website  sowie den dazugehörigen Subseiten werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per EMail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@moserholding.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.